AGB

Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen

 
I) Geltung

1.   Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von

SK Photo & Design - Sylvia Groth  durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. 

2.   Sie gelten mit Entgegennahme von Leistungen aller Art in vollem Umfang als akzeptiert. Nebenvereinbarungen sind nur in schriftlicher Form gültig. 
 
3.   Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt. 

II) Auftragsproduktionen 

1.    Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion in einer Onlinegalerie zur Auswahl vorgelegt werden, durch den Fotografen ausgewählt. Besondere Wünsche des Kunden können geäußert, müssen aber nicht berücksichtigt werden. Stimmt das Endergebnis der Bearbeitung nicht mit dem persönlichen Geschmack des Kunden überein, kann der Fotograf dies berücksichtigen, muss dem aber nicht entgegenkommen. 

2.    Sind dem Fotografen innerhalb von fünf Werktagen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

III) Überlassenes Bildmaterial (analog und digital) 

1.    Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial. 

2.    Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt. 

3.    Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind. 

4.    Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird. 

5.    Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben. 

6.    Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
 
IV) Nutzungsrechte der Fotografin

1.    Die Rechte an allen Bildern besitzt auch nach dem Kauf Sylvia Groth.

2.    Die Fotografin hat ein zeitlich, räumlich und örtlich uneingeschränktes Nutzungsrecht der Bilder für alle Verwendungsbereiche. Sie darf diese veröffentlichen, vervielfältigen, vermarkten, ausstellen usw.. Sollte es zu einer Veröffentlichung kommen, wird der Kunde darüber informiert. Weitere Ansprüche hat der Kunde jedoch nicht, auch nicht gegen Dritte.

3.    Sollten Einschränkungen des Nutzungsrechtes gewünscht sein (z.B. keine Weitergabe der Bilder auf denen Personen/Ort etc. erkennbar sind ..) muss diese Vereinbarung vor dem Shooting schriftlich festgehalten werden. Ist solch eine Einschränkung der Nutzungsrechte von Seiten des Kunden gewünscht, so kann der Kunde dies gegen einen Aufpreis erwirken.

V) Nutzungsrechte des Kunden 

Mit dem Kauf einer digitalen Fotodatei bzw. Video erwirbt der Kunde folgende Rechte an dieser:

1.    Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches privates Nutzungsrecht. Veröffentlichungen in sozialen Netzwerken sind nur mit Logo, welches die Namensnennung der Fotografin gewährleistet, erlaubt. 

2.    Das Bildmaterial darf in keiner Form verändert, bearbeitet oder umgestaltet werden. Die Fotografensignatur darf nicht entfernt werden und muss komplett sichtbar bleiben. 

3.    Jegliche gewerbliche und kommerzielle Nutzung ist untersagt. Nutzung für gewerbliche oder kommerzielle Zwecke nur nach schriftlicher Vereinbarung, diese bedingt einen Preisaufschlag.
 
4.    Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für:
-     eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
-     die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind. 

5.    Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden. 

6.    Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild. 


7.    Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des Fotografen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.
 
VI) Haftung
1.    Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge. 

2.    Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich. 

3.    Sylvia Groth kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die während eines Shootings ohne ihre direkte Einwirkung entstehen (z.B. Verkehrs- oder Weideunfälle während des Fotografierens). Die Fotografin geht davon aus, dass die zu fotografierenden Tiere/Personen Haftplicht versichert und gesund sind. 
 
VII) Honorare 

1.    Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft FotoMarketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. 

2.    Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff. IV. 3 abgegolten. 

3.    Der Honoraranspruch ist in BAR am Tag des Shootings, gegen Quittung oder per Rechnung, die ich am Tag des Shootings per E-Mail versende, sofort zu begleichen.
 
4.    Die Bildbearbeitung findet erst nach Geldeingang statt. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Der Fotograf ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen. 
 
VIII) Vertragsstrafe, Schadensersatz 

1.    Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche. 


2.    Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.
 
IX) Allgemeines
1.    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland. 

2.    Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 

3.    Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt. 

4.    Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.


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